(Bei Gutscheinbestellungen bitte an beschenkte Personen weitergeben)
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine GHP-Reise interessieren und danken für Ihr Vertrauen.
1. Vertragsabschluss
- 1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und GHP ein Vertrag zustande.
- 1.2 Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung der Reisespesen) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen.
- 1.3 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Startort der Kutsche gelten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
2. Anmeldung / Provisorische Reservierung
2.1 Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass unsere Kutschenplätze oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt HRP Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festgesetzten Datum gerne entgegen. (Ausnahmen werden bei Anmeldung mitgeteilt.
3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
- 3.1 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus unserem Reiseprospekt.
- 3.2 Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuerund sind Barzahlungspreise.
- 3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente, die Versicherungsausweise, sowie die Fahrkarten nachEingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ca. 10 Tage vor der Reise ausgehändigt oder zugestellt.
- 3.4 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in unserer Preisliste angegebenen Preise zu erhöhen:
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- ausserordentliche Preiserhöhungen der Restaurants (Apèros, Mittagessen)
4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen
- 4.1 Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2) erheben wir für Annullierungen und Änderungen (z.B. Änderungen des Reisedatums) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.– pro Person, jedoch maximal Fr. 120.— pro Auftrag (Kutsche). Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4.2.
- 4.2 Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Deckung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben.
30 – 15 Tage vor Abreise 50 %
14 – Am Abreisetag 100 % - 4.3 Verpasst ein Passagier die Kutsche, so entfällt für die HRP jede Beförderungspflicht.
- 4.4 Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung der Fahrkarten, welche nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist, wirdeine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.– in Rechnung gestellt.
- 4.5 Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei HRP grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fallsind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbarthaben.
- Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie fürdie gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
5. Haftung
- 5.1 Als erfahrene Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseangebotes
- eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Restaurants usw.)
- die fachmännische Organisation Ihrer Reise
- ausführliche Informationen vor der Reise
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen prospektgemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln.
- 5.2 HRP entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen.
- 5.3 Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Bahnverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebensohaften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (Umwelteinflüsse), behördliche Anordnungen oder Verspätungen vonDritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
- 5.3 HRP übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzungen oder Erkrankung während der Reise, soferndiese von HRP schuldhaft verursacht wurden.
- 5.4 HRP übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während der Reise mit HRP geschehen, falls der HRP-Reiseleiter(Kutscher) ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person.
6. Sie Sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
- 6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie im GHP-Prospekt versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
- 6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer Reiseleitung bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält.
- 6.3 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der GHP-Reiseleitung ist spätestens innert 5 Tagen nach der Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei der Buchungsstelle einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch die Historische Reisepost AG
- 7.1 Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung von 6-7 Personen. Wird die massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist GHP berechtigt, diese bis spätestens 2 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
- 7.2 GHP behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (Restaurants usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist HRP auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. HRP ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
- 7.3 Muss GHP eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von HRP eine Rückvergütung.
8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
- 8.1 Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder ändern wollen, so kann Ihnen GHP den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten.
- 8.2 Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankungen oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die GHP-Reiseleitung wird Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.
9. Kutschenfahrt
- 9.1 Die Kutschenfahrt findet bei jeder Witterung (ausgenommen höhere Gewalt) statt. Tritt der Reisende, infolge schlechtenWetters die Reise nicht an, können die Reisekosten nicht zurückerstattet werden.
- 9.2 Bei unseren Fahrten sind grundsätzlich keine Tiere in der Kutsche akzeptiert.
- 9.3 GHP hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Die Überlastung von Pass-Strassen, Verkehrsunfälle sowie technischeGründe usw. können Verspätungen verursachen.
9.3 Falls zwischen der planmässigen Ankunft am Ziel und der Abfahrt des letzten Zuges weniger als 90 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zum Wohnort. GHP ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene Spesen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und GHP ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen GHP können nur am Hauptsitz in Airolo angebracht werden.
11. Annullationsdeckung
- 11.1 Der Abschluss einer Annullationsdeckung ist obligatorisch und beträgt Fr. 17.– für die Schweiz.
- 11.2 Sollten Sie über eine private Versicherungsdeckung verfügen, können Sie bei der Buchungsstelle eine Verzichtserklärungunterschreiben.
- 11.3 HRP möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr im Schadenfall von Fr. 30.– pro Person, max. Fr. 120.–pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall von Ihnen zu bezahlen.
- 11.4 Dauer der RisikodeckungDer Risikoschutz beginnt mit der definitiven Buchung und endet mit dem Antritt der Reise.
- 11.5 Gedeckte EreignisseNichtantreten der gebuchten Reise infolge eines nachgenannten Ereignisses, sofern dieses nach dem Abschluss des Reisevertrages eingetreten ist:
- a) schwerer Krankheit, schwerer Verletzung, schwerer Schwangerschaftskomplikation oder Tod der gedeckten Person, einermitreisenden Person, einer nicht mitreisenden Person, die der reisenden Person sehr nahe steht, des Stellvertreters/derStellvertreterin am Arbeitsplatz, sodass die Anwesenheit der reisenden Person unerlässlich ist;
- b) schwerer Beeinträchtigung des Eigentums der reisenden Person an ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oderWasserschadens, sodass ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist;
- c) Ausfalls oder Verspätung infolge technischen Defektes des zu benützenden öffentlichen, konzessionierten Transportmittels zumoffiziellen Abreiseort in der Schweiz;
- d) unvorgesehenen Stellenantritts oder Kündigung des Anstellungsvertrages durch den Arbeitgeber innerhalb der letzten 30 Tagen vor der Abreise.
- 11.6 Welche Leistungen können beansprucht werden? Vergütet werden die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten (exkl. Bearbeitungsgebühren), wenn die entsprechende Person ihre Reise wegen eines gedeckten Ereignisses nicht antreten kann.
- 11.7 Was ist im Schadenfall zu tun?Verbindung mit der Historischen Reisepost AG aufnehmen (Tel: 041 – 888 00 05).
- 11.8 Gerichtsstand ist Hauptsitz 6780 Airolo