Schutzkonzept COVID-19

Grundregeln

Unser Schutzkonzept stellt sicher, dass folgende Vorgaben eingehalten werden. Unsere Mitarbeiter werden informiert und sind angewiesen dem Konzept Folge zu leisten.

  1. Alle Mitarbeiter waschen sich regelmässig die Hände an den vom VHR bereitgestellten und im Begleitbus mitgeführten Waschgelegenheiten. Papiertücher zum Abtrocknen der Hände werden im mitgeführten, geschlossenen Abfallbehälter entsorgt. Gäste können diese Waschgelegenheit auch benützen.
  2. Wo immer möglich halten alle Mitarbeiter 2 Meter Abstand voneinander. Wo das nicht möglich ist tragen die Mitarbeiter die vom VHR zur Verfügung gestellten Masken.
  3. Masken werden einmal getragen und dann im mitgeführten, geschlossenen Abfallbehälter des Begleitfahrzeuges entsorgt.
  4. Eine Hygienemaske kann bis zu 8 Stunden getragen werden. Wird eine Maske einmal entfernt, wird sie entsorgt und es wird eine neue Maske angezogen.
  5. Nach dem Entfernen der Gesichtsmaske und vor dem Anziehen der Gesichtsmaske die Hände waschen oder desinfizieren.
  6. Mitarbeiter, welche sich krank fühlen, verlassen den Betrieb und gehen nach Hause.
  7. Jeder Mitarbeiter unterzieht sich am Morgen einer Fiebermessung per Stirnmessgerät.
  8. Nur wenn die Regeln eingehalten werden, sind unsere Gäste geschützt! (Es gibt nicht weniginfiziert oder mehr infiziert, genau so wenig wie ein wenig tot oder ganz tot.)
  9. Wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, wird er freundlich aber bestimmt dazu angehalten siezu befolgen.
  10. Diese Regeln gelten auch im Stall; wir wollen unsere Mitarbeiter gesund im Stall und nicht krankzu Hause.
  11. Vor jeder Abfahrt in Andermatt werden die Mitarbeiter kurz wieder an die Regeln erinnert.
  12. Bei der Rückkehr nach Andermatt wird der Inhalt des geschlossenen Abfallbehälters korrekt ineinem verschlossenen Abfallsack im Abfallcontainer entsorgt.

Während des Einsteigens

  1. Die Mitarbeiter und der Kondukteur, welche den Passagieren beim Einsteigen in die Kutsche helfen tragen Handschuhe, welche danach im geschlossenen Abfallbehälter im Begleitfahrzeug entsorgt werden.
  2. Die Passagiere halten bei Einsteigen 2 Meter Abstand ein.
  3. Wenn die Passagiere nicht aus dem gleichen Haushalt oder der näheren Familie stammen, dannsitzen alle Passagiere in der gleichen Fahrtrichtung, d.h. es werden max. 6 Passagiere in einer Kutsche befördert. Den Passagieren wird empfohlen eine Schutzmaske zu tragen.

Während der Fahrt und bei Zwischenhalten

  1. Falls Passagiere bei den Zwischenhalten die Fahrplätze wechseln möchten, werden die Sitzgelegenheiten und die Hand- und Türgriffe in der Kutsche desinfiziert, resp. mit Desinfektionsmittel abgewischt.
  2. Falls während der Fahrt ein Passagier vom Kondukteur oder von einem Mitarbeiter Unterstützung braucht, trägt der Mitarbeiter oder der Kondukteur eine Gesichtsmaske und Handschuhe.

Beim Absteigen während Zwischenhalten und Pausen oder am Ende der Fahrt

  1. Die Mitarbeiter und der Konduktor, welche den Passagieren beim Aussteigen aus der Kutsche helfen tragen Handschuhe und Gesichtsmasken
  2. Die Passagiere halten bei Absteigen 2 Meter Abstand.
  3. Bei Zugängen zu den Restaurants und Pausenplätzen halten die Passagiere 2 Meter Abstand.
  4. Innerhalb der Gaststätten oder des Museums halten sich die Fahrgäste an derenSicherheitskonzepte.

Bei Unfällen, dem Versorgen oder Hilfestellung für Verletzte in lebensbedrohlichen Situationen gilt Hilfe Wirkung geht vor Virenschutz.

Beim Pflegen und der Führung der Pferde, sowie beim Ein- und Ausspannen sind weder Masken noch Handschuhe zu tragen, aber wo immer möglich ist die zwei Meter Regel zu anderen Mitarbeitern einzuhalten.

Der Kondukteur ist dafür verantwortlich, dass in der Nähe des Kutschenbocks genügend Masken und ein Desinfektion Dispenser vorhanden sind.

Der Fahrer des Begleitbusses ist dafür verantwortlich, dass genug Material und Wasser für eine Fahrt im Bus vorhanden ist.

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